"Nichts kann den Menschen mehr stärken, als das Vertrauen, das man ihm entgegenbringt." Adolf von Harnack
Integrationsprojekt
Was ist ein Integrationsprojekt?
§ 132 SGB IX unterscheidet in
- Integrationsunternehmen (rechtlich und wirtschaftlich selbstständig)
- Integrationsbetriebe
- Integrationsabteilungen
Charakter eines Integrationsprojektes
- §132 SGB IX: Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt (= erster Arbeitsmarkt) - Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund
- Personalauswahl folgt dem Produkt
Anforderungen an die Mitarbeiter
- Zielgruppe des §132 SGB IX:
Schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. - Mindestens GdB 50 (Grad der Behinderung) - oder gleich gestellt
- Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit Mindestens 18 Stunden pro Woche
- Tarifliche oder orts- oder branchenübliche Entlohnung
Erfolgsfaktoren
- Das richtige Produkt
o Hohe Arbeitsintensität
o Hohes Maß an Gewissenhaftigkeit - Kostenrechnung und Controlling